§ 1 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind
Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen
MeinWunschkonzert.de
Tom Wolf
Firnhaberstraße 22
48529 Nordhorn
(nachfolgend „MeinWunschkonzert“ genannt) und jedwedem Auftraggeber.
2. Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden
nicht Vertragsbestandteil.
§ 2 Leistungsumfang
1.
Gegenstand eines Auftrages können unter anderem sein:
- die Vermittlung von Musikern und darstellenden Künstlern für eine Veranstaltung
- die Vermittlung von Technik und Servicepersonal für eine Veranstaltung
- die Vermittlung von Eventdienstleistern (Beispiel: Kinderschminken)
- die Vermittlung eines DJs / einer mobilen Karaoke-Bar
- das Erstellen einer Veranstaltung
- das Erstellen von Online-Veranstaltungen
- Marketing-Coachings für Musiker und Freelancer
- Moderation einer Veranstaltung
- Live Klavier Musik
2.
Das Erstellen einer Veranstaltung sowie die Vermittlung von Musikern,
darstellenden Künstlern, Technikern, Servicepersonal, DJs und weiteren Eventdienstleistern umfasst die Ausarbeitung eines Konzepts einschließlich Beratung, Dramaturgie, Budgetierung, Inhalte
(Pressefotos, Textentwicklungen, Grafiken inkl. Logos, Aftermovies), Struktur, Durchführung durch Künstlerbetreuung, Nacharbeit durch Evaluation und Buchhaltung sowie die anschließende
Fertigstellung auf der Grundlage des genehmigten Konzeptes.
§ 3 Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte
1. Die entstehenden Urheberrechte von Veranstaltungsprodukten, Webseiten sowie ggfls. eingebundenen Elementen, Titeln, Konzepten und Entwürfen liegen bei MeinWunschkonzert. Die hiermit verbundenen Nutzungsrechte (Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Sendung, Aufführung, Vorführung usw.) räumt MeinWunschkonzert jedoch für alle derzeit bekannten Nutzungsarten ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkungen in vollem Umfang dem Auftraggeber ein. Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umnfasst auch die Verwertung der Web-Site auf anderen Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-Rom und USB Stick, in Printversion sowie auf allen derzeit bekannten Arten.
2. Die Rechtseinräumung wird gem. § 185 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn der Auftraggeber die geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. MeinWunschkonzert kann eine Verwertung von Pressefotos, Veranstaltungen oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.
3. MeinWunschkonzert ermächtigt den Auftraggeber als Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrecht hiermit unwiderruflich, die ihm übertragenen Rechte gegen Rechtsverletzer jederzeit im eigenen Namen geltend zu machen, insbesondere im eigenen Namen gegen jede unzulässige Verwendung der Unternehmensseite einzelner Veranstaltungen oder einzelner Elemente vorzugehen.
$ 4 Vermittlung von Veranstaltungselementen
Wird MeinWunschkonzert mit der Vermittlung Veranstaltungselementen (Musikern, darstellenden Künstlern, Technikern, Servicepersonal, DJs und weiteren Eventdienstleistern sowie Bühnen/PA/Lichtsysteme/Hüpfburgen o.ä.) beauftragt, verpflichtet MeinWunschkonzert sich, die Vermittlung selbst durchzuführen oder die gewünschten Veranstaltungselemente aus allgemein zugänglichen Datenbanken und Foren zu beschaffen. MeinWunschkonzert übernimmt jedoch keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit bestimmter Veranstaltungselemente.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Aufttraggebers
1. Der Auftraggeber hat MeinWunschkonzert alle zur Erstellung einer Veranstaltung/bzw. zur Vermittlung einer Veranstaltung notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen und Wünsche rechtzeitig zu äußern.
2. Der Auftraggeber hat rechtzeitig auf Print- und Digitalwerbung hinzuweisen. MeinWunschkonzert liefert hierzu rechtzeitig Pressefotos/Videos zur Unterstützung der Veranstaltung.
3.
Folgende Informationen hat der Auftraggeber MeinWunschkonzert spätestens zwei
Wochen nach Auftragserteilung in folgender Form zur Verfügung zu stellen:
a) Adresse des Veranstaltungsortes, Datum der Veranstaltung, Uhrzeit (Aufbau/Beginn/Ende/Abbau), geschätzte Personenanzahl, Zielgruppe,
Wunschgenre: schriftlich oder per E-Mail;
b) Angaben über Catering sowie ggf. Aufwandsvergütung (Sprit, Hotelübernachtung: schriftlich oder per E-Mail;
c) technische Vorgaben (Bühne/PA/Techniker vor Ort u.ä.): schriftlich oder per E-Mail;
d) Rechnungsadresse: schriftlich oder per E-Mail.
§ 6 Vergütung und Auslagenersatz
1. Alle Vergütungen verstehen sich in EURO und werden aufgrund der Kleinstunternehmerregelung ohne Mehrwertsteuer geführt.
2. Ab einem Auftragsvolumen von 2.000,00 € netto ist der Auftraggeber verpflichtet nach entsprechender Aufforderung durch MeinWunschkonzert eine Abschlagszahlung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu leisten.
3.
MeinWunschkonzert hat Anspruch auf Ersatz folgender Auslagen:
a) Aufwendungen, die MeinWunschkonzert zur Durchführung der Veranstaltung für erforderlich halten durfte (z.B. Gagen, Honorare, Mietpreise für Leihgüter)
b) Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber die nochmalige Änderung von bereits bestätigten Teilen der Leistung verlangt, deren Änderungen gem. § 7 Abs. 2. S.2 nicht mehr
verlangt werden konnte.
§ 7 Zahlung
Nach der erbrachten Leistung durch MeinWunschkonzert ist die Gesamtvergütung,
abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung zu stellen. Der noch offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur
Zahlung fällig.
§ 8 Gewährleistung
1.
MeinWunschkonzert haftet für Mängel in der Funktionsfähigkeit der erbrachten
Leistung nach dem jeweiligen Stand der Technik.
2. Offensichtliche Mängel und Beschwerden die zu einer Senkung der Gesamtvergütung führen können hat der Auftraggeber MeinWunschkonzert innerhalb einer Frist von 1 Woche ab der Übergabe der Rechnung mitzuteilen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches bezüglich dieser Mängel ausgeschlossen. Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er so offen zutage liegt, dass die Durchführung der Veranstaltung auch durch nicht fachkundiges Personal vom Programmablauf Schaden davon trug. Zur Wahrung der vorbezeichneten Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
§ 9 Haftung MeinWunschkonzert und des Auftraggebers
1. Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet MeinWunschkonzert nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 287 BGB.
2. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von
Lebens-, Körper- oder Gesundheitsverletzungen, auf die Höhe der vertragsmäßigen
Vergütung begrenzt.
3. MeinWunschkonzert garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte
sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption der Veranstaltung
nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. MeinWunschkonzert stellt den
Auftraggeber hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm
die Kosten der Rechtsverteidigung.
4. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und
Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt
MeinWunschkonzert hiermit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und
ersetzt ihm die Kosten der Rechtsverteidigung.
5. Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der von
MeinWunschkonzert erbrachten Leistung beruhen, haftet MeinWunschkonzert nur, wenn sie
durch seine spezielle Ausgestaltung der Veranstaltung entstanden sind und auf von ihm
eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Auftraggeber verfolgten
Businessmodell inhärent sind, haftet MeinWunschkonzert nicht. Im Übrigen haftet
MeinWunschkonzert für Rechtsverstöße, die nicht in der Verletzung des Schutzrechtes eines
Dritten bestehen, nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte.
§ 10 Vertraulichkeit, Herausgabe und Löschungspflichten
MeinWunschkonzert verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber auf der Grundlage dieses Vertrages bekannt gewordenen Informationen auch
nach Ablauf der Vertragsdauer Stillschweigen zu bewahren. Gleiches gilt umgekehrt.
§ 11 Schlussbestimmungen
1.
Die Verträge zwischen dem Auftraggeber und MeinWunschkonzert unterliegen ausschließlich
deutschem Recht.
2. Änderungen oder Ergänzungen der Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der betreffenden Verträge oder der mit einbezogenen
allgemeinen Geschäftsbedingungen MeinWunschkonzert unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen
Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck
unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im
Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
4. Der Auftraggeber stellt MeinWunschkonzert von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der
überlassenen Daten frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bezüglich der MeinWunschkonzert
zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss
über die Genehmigung für die Veröffentlichung und/oder Veränderung dieser Daten verfügen.
5. MeinWunschkonzert übernimmt keine Überprüfung der von dem Auftraggeber zur Verfügung
gestellten Daten dahingehend, ob Rechte Dritter jedweder Art beeinträchtigt werden.
6. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Seiten verantwortlich und garantiert mit Übergabe
der Unterlagen, dass alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller
dargebotenen Inhalte ist, bzw. dass die ausdrückliche Zustimmung des Rechtsinhabers zur
Verwendung im Sinne des Auftraggebers vorliegt. Der Auftraggeber stellt MeinWunschkonzert
von allen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle MeinWunschkonzert im
Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung entgegengebrachten Forderungen Dritter zu
übernehmen und ggfls. den Streitwert zu begleichen. MeinWunschkonzert unterliegt hier
keiner Überprüfungspflicht. Das Haftungsrisiko liegt beim Auftraggeber.
7. Erfüllungsort ist Nordhorn. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist
Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Nordhorn.
***
Hinweis 1.2.17: Anfang April 2016 Jahres ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in
Kraft getreten. Damit gelten neue Informationspflichten für Unternehmer ab 01.02.2017.
Die Ausnahmeregelung des § 36 Abs. 3 VSBG sieht vor, dass Unternehmer nicht betroffen sind
von diesen allgemeinen Informationspflichten, die am 31.12 des vorangegangenen Jahres zehn
oder weniger Personen beschäftigt haben. Dies ist bei mir der Fall.
Die Informationspflicht besteht auch für Unternehmer, die an Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen. Sie müssen dem Verbraucher klar und deutlich sagen, dass sie eine Teilnahme am
Schlichtungsverfahren ablehnen, bzw. nicht verpflichtet sind. Daher diese Notiz auf dieser Seite.
Beschwerdeverfahren via Online-Streitbeilegung für Verbraucher
(OS): http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Ich bin nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.